Aktuelles/Infos

Wir stehen als Bürgerinitiative Zirndorf-Zuerst, für die gemeinsamen Ziele in Zirndorf und den dazugehörigen Ortsteilen weiter dafür, dass Migration und Einwanderung eingedämmt wird und stark differenziert betrachtet wird.

Die nächsten wichtigen Sitzungstermine :

Bürger Versammlung :

Montag 11. November, 19 Uhr, Paul Metz Halle Zirndorf

Dienstag 12. November, 19 Uhr, Vereinsheim Wintersdorf, Frankenstrasse 10

Verkehrsausschuss:

Donnerstag 14. November 

Zirndorf Rathaus 17:30 Uhr
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Bürgertreff :

Wir treffen uns  immer Montags von 19 bis 20 Uhr am Marktplatz in Zirndorf. Es gibt für weitere Infos eine WhatsApp Gruppe. Bitte Nachricht an uns über die Webseite, wenn Sie in die Gruppe aufgenommen werden möchten. 

Infos zum Bürgerbegehren zum Migrantenheim in der Sternstraße / Zirndorf:

Fazit zur Unterschriften Sammlung :

Die 3% Hürde hatten wir erfolgreich abgeschlossen.

Anschliessend haben wir Anfang 2024 erfolgreich 8% der Stimmen Wahlberechtigter (über 18 jährige) gesammelt. (Zirndorf hat 26. 000 Einwohner)

Leider hat sich während der Sammlungsaktion die Gesetzeslage geändert und dadurch ist ein Bürgerbegehren gegen Migrantenheime in Bayern nicht mehr zulässig (!)

Die Vertrauensleute Zirndorf-Zuerst hatten viele Gespräche insbesondere mit BGM Zwingel, mit Stadträten, sowie mit Landrat Obst und Regierungsdirektor Thirmeyer im Landratsamt (Pinderpark)

Aus unserer Sicht handelt die Stadt, der Landkreis und die Gemeinden in vorauseilendem  Gehorsam und grob fahrlässig.

Migrantenheime, speziell in Zirndorf wachsen wie Pilze aus dem Boden. Die Sternstraße wurde baurechtlich genehmigt und es werden dort 150 Migranten einziehen.

In der Jordanstraße ist nun auch schon länger ein Migrantenheim.

Eine neue Außenstelle des Ankerzentrums ist für weibliche Migranten und Geflüchtete entstanden, im Gewerbegebiet Rothenburger Strasse 4 gegenüber Supol Tankstelle  dort ist das „Hotel Diamond“, das sich nun über künftige lukrative Umsätze freut.

Des Weiteren werden wohl vom Hörensagen Migranten in die alte Druckerei Herrmann einziehen. Dies alles geschieht genehmigungsfrei ohne Beantragung einer Nutzungsänderung (!)

Von der Gewerbe-Immobilie zum Migrantenheim… leicht gemacht (!)

Ausserdem kann jede Privatperson ohne Probleme Migranten bei sich aufnehmen und kräftig in dieser Geld-Druck- Maschine mitverdienen (!)

Die Fahrlässigkeit ist aus unserer Sicht, Migranten speziell in Form von Horden junger muslimischer Männer in die Stadt und den Landkreis zu holen.  Männer, die aufgrund ihrer Erziehung schon mal überhaupt nicht darauf hören, was weibliche Betreuungs- Kräfte anordnen,  sagen, oder zum Ausdruck bringen. Desweiteren verzeichnen wir in ganz Deutschland erhöhte Kriminalität und Aggressivität mit massivem Einsatz von Hieb- und Stich- Waffen.

Statistische Polizei Auswertungen sind unserer Meinung nach obsolet, weil jeder einzelne Migrant statistisch nur zweimal kriminell werden kann, das erste Mal durch seine illegale Einreise in die BRD, das zweite Mal wenn er zum Beispiel einen Diebstahl in der BRD begehen sollte. Alle weiteren kriminellen Aktionen dieser einzelnen Person werden nicht mehr Polizei- statistisch erfasst (!)

 

Bürgerbegehren:

Die Gemeindebürger können über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).

Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern von mindestens 8 % der Gemeindebürger unterschrieben sein und anschließend bei der Gemeinde eingereicht werden. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat/Stadtrat spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung.

Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden.

Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen. Stimmberechtigt ist jeder Gemeindebürger.

Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 % beträgt.

Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat/Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

(Quelle: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern; Art. 18a Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.)