Über uns

Wir sind eine überparteiische und somit politisch neutrale Bürgerinitiative, die sich aufgrund der neuen Flüchtlingsunterkunft in Zirndorf. Sternstrasse 10, gebildet hat.

Nun ist es amtlich, in der Sternstraße 10 in Zirndorf ist eine Massenunterkunft in den dort bestehenden Fabrikgebäuden genehmigt worden. Diese Gebäude haben angeblich eine Kapazität für etwa 150 bis 200 Flüchtlinge.

Es werden dort aber keine Ukrainer untergebracht, da man die Flüchtenden aus ethnischen Gründen trennt. Dort sollen angeblich ausschließlich „Männer aus überwiegend muslimischen Herkunftsländern“ untergebracht werden. Wir möchten ausdrücklich festhalten, dass wir nichts gegen Flüchtlinge aus Kriegsgebieten haben. Schutzsuchenden Familien aus Kriegsgebieten muss man Asyl und Zuflucht gewähren. Leider jedoch kommen die meisten Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern und sind von daher als Wirtschaftsflüchtlinge anzusehen.

Die Nutzungsänderung von gewerblicher Nutzung auf Wohnnutzung erfolgte bereits im März 2021 (Bauausschuss Zirndorf) und im Februar 2022 (Landratsamt) mit dem Ziel einer Wohnlage.

Nun wurde aber im Juli 2023 bekannt, dass eine erneute Nutzungsänderung als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber seitens 1. Bürgermeister Thomas Zwingel, nebst Stadtrat (Bauausschuss) mehrheitlich befürwortet und genehmigt wurde. Nun auch bestätigt durch interne Prüfung des Landratsamtes Fürth Land. 

Die Nutzungsänderung zum Zwecke der Unterkunft von Migranten und Geflüchteten erfolgte ohne jegliche Information der direkten Nachbarn und der Zirndorfer Bürger!

Durch diese Genehmigung entsteht in dem bisher noch idyllischen Ort, ein Brennpunkt im Herzen der Altstadt – denn eine Asylunterkunft ist schließlich etwas anderes als ein normales Wohngebäude. 

Die Städte und Gemeinden im Fürther Landkreis sind nicht in der Lage, den derzeitigen Asylstrom von überwiegend „jungen Männern“ aus kulturfremden Ländern zu integrieren und zu beherbergen.

Das Ausmaß der nicht gelungenen Integration in unserem Land sorgte in den letzten Wochen bundesweit für Schlagzeilen.

Unsere Ziele:

Die Bürgerinitiative spricht sich ausdrücklich gegen eine Asylunterkunft in der Sternstraße 10 aus.

Wir lehnen auch alle weiteren Massenunterkünfte in der Gemeinde Zirndorf und Umgebung ab. Wir haben in der Stadt bereits ein Ankerzentrum und eine Vielzahl von privaten Unterbringungen für Geflüchtete. Das sollte definitiv genügen. 

Wir wollen die Sicherheit und Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Gemeinde schützen.

Wir sammeln aktuell Unterschriften von  Zirndorfer Bürgerinnen und Bürger für das Bürgerbegehren „Keine Asylunterkunft in der Zirndorfer Altstadt“ gegen dieses Vorhaben.

Unterstützen Sie als Zirndorfer Bürgerinnen und Bürger bitte diese Aktion mit Ihrer Unterschrift.

Unterschriften Listen kursieren in ganz Zirndorf, ansonsten bitte hier über die Webseite eine Nachricht an uns senden, danke!

Aktuelles/Infos

Wir stehen als Bürgerinitiative Zirndorf-Zuerst, für die gemeinsamen Ziele in Zirndorf und den dazugehörigen Ortsteilen weiter dafür, dass Migration und Einwanderung eingedämmt wird und stark differenziert betrachtet wird.

Die nächsten wichtigen Sitzungstermine :

Bürger Versammlung :

Montag 11. November, 19 Uhr, Paul Metz Halle Zirndorf

Dienstag 12. November, 19 Uhr, Vereinsheim Wintersdorf, Frankenstrasse 10

Verkehrsausschuss:

Donnerstag 14. November 

Zirndorf Rathaus 17:30 Uhr
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Bürgertreff :

Wir treffen uns  immer Montags von 19 bis 20 Uhr am Marktplatz in Zirndorf. Es gibt für weitere Infos eine WhatsApp Gruppe. Bitte Nachricht an uns über die Webseite, wenn Sie in die Gruppe aufgenommen werden möchten. 

Infos zum Bürgerbegehren zum Migrantenheim in der Sternstraße / Zirndorf:

Fazit zur Unterschriften Sammlung :

Die 3% Hürde hatten wir erfolgreich abgeschlossen.

Anschliessend haben wir Anfang 2024 erfolgreich 8% der Stimmen Wahlberechtigter (über 18 jährige) gesammelt. (Zirndorf hat 26. 000 Einwohner)

Leider hat sich während der Sammlungsaktion die Gesetzeslage geändert und dadurch ist ein Bürgerbegehren gegen Migrantenheime in Bayern nicht mehr zulässig (!)

Die Vertrauensleute Zirndorf-Zuerst hatten viele Gespräche insbesondere mit BGM Zwingel, mit Stadträten, sowie mit Landrat Obst und Regierungsdirektor Thirmeyer im Landratsamt (Pinderpark)

Aus unserer Sicht handelt die Stadt, der Landkreis und die Gemeinden in vorauseilendem  Gehorsam und grob fahrlässig.

Migrantenheime, speziell in Zirndorf wachsen wie Pilze aus dem Boden. Die Sternstraße wurde baurechtlich genehmigt und es werden dort 150 Migranten einziehen.

In der Jordanstraße ist nun auch schon länger ein Migrantenheim.

Eine neue Außenstelle des Ankerzentrums ist für weibliche Migranten und Geflüchtete entstanden, im Gewerbegebiet Rothenburger Strasse 4 gegenüber Supol Tankstelle  dort ist das „Hotel Diamond“, das sich nun über künftige lukrative Umsätze freut.

Des Weiteren werden wohl vom Hörensagen Migranten in die alte Druckerei Herrmann einziehen. Dies alles geschieht genehmigungsfrei ohne Beantragung einer Nutzungsänderung (!)

Von der Gewerbe-Immobilie zum Migrantenheim… leicht gemacht (!)

Ausserdem kann jede Privatperson ohne Probleme Migranten bei sich aufnehmen und kräftig in dieser Geld-Druck- Maschine mitverdienen (!)

Die Fahrlässigkeit ist aus unserer Sicht, Migranten speziell in Form von Horden junger muslimischer Männer in die Stadt und den Landkreis zu holen.  Männer, die aufgrund ihrer Erziehung schon mal überhaupt nicht darauf hören, was weibliche Betreuungs- Kräfte anordnen,  sagen, oder zum Ausdruck bringen. Desweiteren verzeichnen wir in ganz Deutschland erhöhte Kriminalität und Aggressivität mit massivem Einsatz von Hieb- und Stich- Waffen.

Statistische Polizei Auswertungen sind unserer Meinung nach obsolet, weil jeder einzelne Migrant statistisch nur zweimal kriminell werden kann, das erste Mal durch seine illegale Einreise in die BRD, das zweite Mal wenn er zum Beispiel einen Diebstahl in der BRD begehen sollte. Alle weiteren kriminellen Aktionen dieser einzelnen Person werden nicht mehr Polizei- statistisch erfasst (!)

 

Bürgerbegehren:

Die Gemeindebürger können über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).

Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern von mindestens 8 % der Gemeindebürger unterschrieben sein und anschließend bei der Gemeinde eingereicht werden. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat/Stadtrat spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung.

Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden.

Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen. Stimmberechtigt ist jeder Gemeindebürger.

Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 % beträgt.

Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat/Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

(Quelle: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern; Art. 18a Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.)